Information VHD & Mehrwertsteuer

Leider müssen wir das neue Jahr mit einer schlechten Nachricht beginnen.

Im März 2021 hat der VHD Post von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhalten in der uns mitgeteilt wurde, dass unser Verein rückwirkend auf das Jahr 2016 ins Mehrwertsteuerregister eingetragen wird und wir der ESTV viel Geld nachträglich zu bezahlen haben.

Das hat sowohl die Geschäftsstelle als auch unseren Vorstand sehr irritiert, haben wir doch 2012 eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass der VHD nicht MWST-Pflichtig ist. Ausserdem haben wir auch später nochmals Abklärungen diesbezüglich extern in Auftrag gegeben und uns wurde wieder attestiert, dass wir als gemeinnütziger Verein, der sich um die Pflege und den Verbleib zu Hause von kranken, betagten und behinderten Menschen kümmert, nicht MWST-Pflichtig sind.

Notgedrungen haben wir dann während des letzten Jahres viele Arbeitsstunden in diversen Sitzungen mit unserem Treuhänder und der ESTV in die Angelegenheit investiert, um sie zum dritten Mal eingehend zu klären.

Am Mittwoch, 15.12.2021, haben wir nun den brieflichen Entscheid der ESTV erhalten. Zu unserer Erleichterung verzichtet die Behörde auf MWST Rückzahlung der vergangenen fünf Jahre, verpflichtet uns allerdings ab Januar 2022 dazu, die MWST auf unsere Leistungen zu erheben.

Wir (Vorstand und Geschäftsstelle) sind über diesen Umstand immer noch sehr irritiert, sind wir doch der Auffassung, dass die ESTV in diesem Falle bestehendes Recht zu unseren Ungunsten auslegt, denn dieses würde unserem Verständnis nach auch eine Befreiung des VHDs von der MWST erlauben. Kurzum, wir sind mit dem Entscheid der ESTV nicht einverstanden und erörtern im Moment, ob rechtliche Schritte Chancen auf Erfolg haben könnten, um den VHD doch wieder von der MWST-Pflicht zu befreien.

Allerdings wird nicht nur die rechtliche Abklärung, sondern auch ein allfälliger Streitfall viel Zeit in Anspruch nehmen und in der Zwischenzeit muss der VHD die von der ESTV verhängte MWST Abgabe leisten. Schweren Herzens haben wir deswegen beschlossen, ab Januar 2022 die Rechnungsmarge um den MWST Betrag zu erhöhen.

Wir bedauern diesen Umstand zutiefst, sind wir uns doch bewusst, dass dies für viele von Ihnen eine grosse Zusatzbelastung darstellen wird. Wir sind sehr betrübt darüber, dass uns von Staates wegen unser Hilfsangebot künstlich verteuert wird. Als einzigen Trost können wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen im Falle einer Rechtsprechung im Sinne des VHDs die zusätzlich erhobenen Gelder zurückerstatten werden. Wir können nur leider nicht versprechen, dass wir auch tatsächlich Recht bekommen werden.

Bei Fragen, Ängsten oder anderen Anliegen, melden Sie sich bitte bei uns. Unter der Nummer 026 510 49 01 ist Susanne Lottaz jederzeit für Sie erreichbar.

Wir werden Sie auf unserer Website, Brieflich und per Mail regelmäßig über alle Neuigkeiten zu diesem Fall informieren.

Wir verbleiben mit den besten Wünschen und viel Enthusiasmus für die Zukunft.

Ihr VHD Team.

 

 

Bild: © Tingey Injury Law Firm. Unsplash

Skip to content