IV und AHV

Die Hilflosenentschädigung der AHV/IV finanziert in gewissen Fällen Dienstleistungen wie Begleitung, Überwachung, alltägliche Lebensverrichtungen, an- und auskleiden, aufstehen, absitzen, essen, Körperpflege usw.

Der Assistenzbeitrag der IV soll die Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung betroffener Personen fördern. Diese erhalten regelmässige Hilfe und Assistenz, damit Sie selbständig im eigenen Haushalt leben können. Weitere Informationen finden Sie hier:

Leistungen für Privatpersonen – IV-Stelle des Kantons Freiburg (aifr.ch)

Invalidenversicherung (IV) – 1. Säule (ahv-iv.ch)

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