Mehrwertsteuer Information März 2022

Schmitten im März 2022

Mehrwertsteuer im VHD

Sehr geehrte Damen und Herren

Am Freitag, 04.03.2022 haben wir den Bescheid der ESTV erhalten, indem uns mitgeteilt wird, welchen Pauschalsteuersatz wir Ihnen zu verrechnen haben. Es sind dies nun tatsächlich die seit Januar dieses Jahres angewandten 7.7%. Auch wurde klar, dass die Unterscheidung nach pflichtigen Leistungen und nicht pflichtigen Leistungen für uns nicht möglich ist, der Aufwand würde all zu gross. Dies hätte zur Folge, dass wir eine weitere Person im Büro beschäftigen müssten, was sich auf die Kosten wiederum negativ auswirken würde.

Wir als VHD haben nach Erhalt der Mitteilung einige Fragen an unsere Revisionsstelle gesandt, da wir diverse Forderungen nicht verstehen können. So sind wir zurzeit wieder am Warten und Sehen uns gezwungen mit der März Rechnung allen KundInnen, alle VHD Leistungen mit den 7.7% abzurechnen, selbst die Kosten wie die Fahrspesen mit dem öffentlichen Verkehr, sowie die Parkgebühren.

Wir sind uns bewusst, dass dies eine Doppelbesteuerung bedeutet, sie jedoch wird uns unverständlicherweise von der ESTV auferlegt.

Wir müssen Sie in der Zwischenzeit weiter an die ESTV verweisen, sollten Sie Fragen zu den Forderungen der ESTV haben. Sie können dies schriftlich, telefonisch oder per Kontaktformular erledigen.

Telefonisch: Brieflich:

Elektronisch:

058 465 78 87

Eidg. Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung MWST Abteilung Recht Schwarztorstrasse 50

3003 Bern

Kontaktformular abzurufen über die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/kontaktformulare/kontakt-mehrwertsteuer1.html

Nach wie vor steht Ihnen in unsere Geschäftsstelle, Frau Susanne Lottaz ebenfalls für alle Fragen zur Verfügung: 026 510 49 01.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis in dieser leidigen Angelegenheit. Für die Geschäftsstelle
Susanne Lottaz

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