Keine Albträume für bürokratischen Aufwand wie bei einer Privatanstellung.
Will man in der Schweiz eine Hilfskraft offiziell beschäftigen, dann fallen viele Versicherungs- und Administrationsaufwände an. Der VHD nimmt Ihnen diese Arbeit ab.
Dienstleistungen über den VHD sind nach allen Regeln der Kunst und des Gesetztes versichert. Unsere Herlfenden sind bei allen vorgeschriebenen Sozialversicherungen gemeldet, AHV Abgaben (wenn erforderlich) werden geleistet und dazu kommen Berufs- und Nichtberufsunfallversicherungen, eine Vollkasko und Haftpflicht, so wie Prämienanstiegsversicherung.
Sie können sich sicher sein, dass unsere Helfenden wie auch Sie in guten Händen sind.